Hundestrand Schönberger Strand

Hundestrand Schönberger Strand
© Pixabay

Grundsätzlich sind Hunde an der Stränden der Gemeinde Schönberg gestattet. Aber in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober dürfen Hunde nur an den ausgewiesenen Hundestrandabschnitten an den Strand. Der Hundestrand am Schönberger Strand befindet sich im Buhnenfeld 41 bis 41,5. Auf dem Deich sind Hunde zum Schutz der wild lebenden Tiere und Vögel grundsätzlich an der Leine zu führen.

Adresse

  • Hundestrand

    24217 Schönberger Strand
    Deutschland

  • Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein

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