Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sh-tourismus.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aktuell nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Aufgrund des durchgeführten Tests gem BITV 2.0 mit einer repräsentativen Seitenauswahl sind nach aktuellem Stand folgende Inhalte nicht barrierefrei. (Aufgrund der lediglich repräsentativen Seitenauswahl ist die folgende Aufzählung vermutlich nicht vollständig)
- Startseite (https://www.sh-tourismus.de/)
- Schietwetter-Tipps (https://www.sh-tourismus.de/schietwetter-tipps)
- Veranstaltungskalender (https://www.sh-tourismus.de/veranstaltungskalender)
- Strände und Badestellen (https://www.sh-tourismus.de/straende-und-badestellen#/)
- Venue Finder (https://www.sh-tourismus.de/tagen-in-schleswig-holstein/venuefinder)
- FAQ (https://www.sh-tourismus.de/faq)
- Podcast ShoreTime (https://www.sh-tourismus.de/podcast)
- Suche (https://www.sh-tourismus.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=strand)
- Sehenswürdigkeiten (https://www.sh-tourismus.de/sehenswuerdigkeiten)
- Wunderbar wandern (https://www.sh-tourismus.de/blog/artikel/wunderbar-wandern-im-naturschutzgebiet-salemer-moor)
- Magazin (https://www.sh-tourismus.de/magazin)
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer vorgenommenen Bewertung durch die Prüfstelle Marcus Herrmann im Zeitraum vom 16.10.2023 – 06.11.2023 im Rahmen eines Tests gemäß BITV 2.0 / EN 301 549.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.01.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere gern an.
Postanschrift
Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH
Wall 55
24103 Kiel
E-Mail: online@sht.de
Telefon: +49 431 600 58-40
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de